CDPH-ONU

Fokuspunkt UNO-BRK

Das Staatenberichtsverfahren zur Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) wurde in der Schweiz erstmalig 2022 durchgeführt, nachdem die Schweiz die UNO-BRK 2014 unterzeichnet hat.

Das Ergebnis dieses Berichts sei für die Schweiz „wenig schmeichelhaft“1, stellten Experten fest (Zurich Observer berichtete am 17. Mai 2025 unter dem Titel: „UNO-BRK: Schweiz unter Druck“). Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), eine Fachstelle innerhalb des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI), interpretierte den Bericht als „Aufforderung an die Schweiz, ihre Bemühungen bei der Umsetzung der UNO-BRK fortzusetzen“:

„Am 13. April 2022 veröffentlichte der Ausschuss seine abschliessenden Bemerkungen, womit der erste Berichtszyklus der Schweiz abgeschlossen wurde. Das Dokument enthält über 80 Handlungsempfehlungen und ist eine Aufforderung an die Schweiz, ihre Bemühungen bei der Umsetzung der UNO-BRK fortzusetzen.“

EBGB

Präzision und Stichhaltigkeit dieses ersten Staatenberichts sind hauptsächlich dem sogenannten Schattenbericht von „Inclusion Handicap“ (IH), Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz, zu verdanken: dieser Schattenbericht war zusätzlich zum Bericht des politischen Establishments „aus Bund und Kantonen“ eingereicht worden. IH schrieb dazu in einer Medienmitteilung vom 3. März 2022:

„Die Schweiz wird im März 2022 zum ersten Mal zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) geprüft. Die Schweiz vertritt die Ansicht, die BRK schon weitgehend zu erfüllen. Der nun vorliegende Schattenbericht von Inclusion Handicap zuhanden des UNO-Behindertenrechtsausschusses zeigt klar: Die Schweiz hat die Anforderungen der BRK bei weitem noch nicht erfüllt. Mitbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sind nicht gesichert.“

IH

Der Zurich Observer kommentierte dieses erste Staatenberichtsverfahren zur UNO-BRK in der Schweiz im Mai 2025:

In Anbetracht der Schweizer Lage gehen wir beim Zurich Observer davon aus, dass der FollowUp-Artikel anlässlich nächstem Staatenbericht diesen Titel tragen wird: „UNO-BRK: Schweiz weiterhin unter Druck“…

Die Diskrepanz zwischen Selbstwahrnehmung der offiziellen Schweiz und Fremdwahrnehmung durch die UNO und Inclusion Handicap könnte nicht grösser sein. Entsprechend gross ist der Druck auf die Schweiz. Und entsprechend grosse Schwierigkeiten werden sich in den Weg zur Umsetzung der BRK stellen.

Unkenrufe sind gut – Kontrolle ist besser. Werfen wir mit dem „Fokuspunkt UNO-BRK“ dieses Blogs einen Blick auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in der Schweiz, und zwar nicht in den Amtsstuben oder auf den Teppichetagen des EDI , sondern konkret an der Basis. Blicken wir in die so zahllosen staatlichen, halbstaatlichen und privaten, mehrheitlich nichtsdestotrotz staatlich finanzierten Betriebe des sogenannten „zweiten Arbeitsmarkts“2, der übrigen Sozialindustrie3 und des Apparats des Schweizerischen IV-Systems. Sehen wir hin. Sehen wir an der Basis hin.


Genau hier, an der Basis, setzt der Fokuspunkt UNO-BRK an.

ZO/ChatGPT, 2. Oktober 2025

Fußnoten

  1. „Wenig schmeichelhaft“ ist noch milde ausgedrückt:
    80 Handlungsempfehlungen sind ein ziemlich deutlicher Hinweis darauf, dass die Schweiz nicht nur in Details, sondern strukturelle Defizite aufweist. Wir werden diese 80 Punkte näher beleuchten.
  2. Der Fokus auf dem zweiten Arbeitsmarkt ist ein Punkt, den die BRK besonders hervor hebt: Menschen sollen nicht in separaten Systemen „verwahrt“ werden, sondern gleichberechtigten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt haben. In der Schweiz wird aber der zweite Arbeitsmarkt stark gefördert und institutionalisiert – mit schönen Worten, aber wenig Durchlässigkeit. Auch hier sehen wir hin und klären die Dynamiken, Hintergründe und Verantwortlichkeiten.
  3. „Sozialindustrie“: Guter Begriff, der das System zwischen Betreuung, Verwaltung und Finanzierung beschreibt. Es gibt viele Profiteure am Status quo, die kein Interesse an echter Inklusion haben. Nennen wir sie beim Namen.